JUGENDLICHE

Jugendliche sind meist von Depression, Essstörungen oder Zwangserkrankungen betroffen. Hier ist der Einbezug der Eltern oder sonstiger Bezugssysteme individuell zu klären.

Unter gewissen Umständen kann eine Psychotherapie auch ohne Einverständnis der Eltern erfolgen. Dazu muss der Patient mindestens 16 Jahre alt sein und die Einsichtsfähigkeit in eine solche Behandlung sollte gegeben sein.