ABLAUF

Das Einverständnis beider sorgeberechtigter Eltern bei Kindern unter 16 Jahren ist für eine Psychotherapie Voraussetzung. Sie benötigen für das Erstgespräch nicht zwingend eine Überweisung vom Kinderarzt.

Die Kosten für Psychotherapie übernimmt die Krankenkasse, wenn eine behandlungsbedürftige Störung bei ihrem Kind diagnostiziert wurde. Um dies abzuklären, gibt es maximal 5 probatorischen Stunden.

Nach erfolgter Diagnosestellung wird eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt, welche in aller Regel auch genehmigt wird.
Wenn sie privat versichert sind, sollten sie bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob sie die Kosten für Psychotherapie trägt.